Allgemeine Mietbedingungen

  1. Geltung
    • Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Appartements Berghof Ellmau TOP 74 im Berghof Ellmau, Kirchbichl 69, AT-6352 Ellmau, Österreich.
    • Bei dem Appartement handelt es sich um eine private Ferienwohnung der Vermieter, welche bei deren Abwesenheit kurzfristig und ohne Verfolgung gewerblicher Zwecke an Gäste vermietet wird. Es handelt sich um eine bloße Wohnraumüberlassung ohne Nebenleistungen.
    • Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Appartements sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist nicht gestattet.
    • Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn die Vermieter dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

 

  1. Buchung, Vertragsschluss
    • Sämtliche Buchungsanfragen sind über unsere Webseite ellmauberghof.nl, über die Webseite des Tourismusverbandes www.wilderkaiser.info oder per Email an info@ellmauberghof.nl zu tätigen.
    • Soweit das Appartement in dem gewünschten Zeitraum angeboten werden kann, erhält der Mieter eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail zugesandt. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe 3. Zahlungsbedingungen) ist die Buchung verbindlich.

 

  1. Zahlungsbedingungen
    • Die Anzahlung in Höhe von 35% des Mietvertrages ist innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung bis zu dem dort genannten Datum zur Zahlung fällig. Mit Eingang der Anzahlung erhält die Buchung ihre rechtliche Verbindlichkeit.
    • Nach der erfolgten Anzahlung wird 6 Wochen vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig.
    • Die Nichtzahlung der Anzahlung gilt als Rücktritt seitens des Mieters. Die Vermieter sind sodann zur Neuvermietung berechtigt.

 

  1. Mietpreis und Nebenkosten
    • In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten für Strom, Heizung und Wasser enthalten.
    • Der Preis für die Endreinigung beträgt 70,00 €.
    • Es ist eine Kaution von 250,00 € mit Fälligkeit des Restbetrags zu bezahlen. Diese wird binnen 14 Tagen nach Abreise bei ordnungsgemäßem Zustand des Appartements erstattet.
    • Ferner ist mit Fälligkeit des Restbetrags eine Ortstaxe in Höhe von 2,50 € pro Nacht je Gast, der im laufenden Kalenderjahr sein 16. Lebensjahr vollendet oder älter ist, zu bezahlen. Die Vermieter leiten die vereinnahmte Ortstaxe in voller Höhe an den Tourismusverband Wilder Kaiser weiter. Zur Anmeldung beim Tourismusverband haben die Mieter über den von den Vermietern zur Verfügung gestellten Link ein Pre-CheckIn-Formular auszufüllen. Die Gästekarten erhalten die Mieter auf digitalem Weg.

 

  1. An- und Abreise
    • Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 14 Uhr zur Verfügung. Die Informationen der Schlüsselübergabe bekommt der Gast spätestens eine Woche vor der Anreise per E-Mail mitgeteilt.
    • Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10 Uhr morgens in besenreinem Zustand zu verlassen. Benutztes Geschirr ist zu spülen, der Kühlschrank ist auszuräumen, mitgebrachte Lebensmittel sind mitzunehmen und die Papierkörbe und Mülleimer sind zu entleeren. Andernfalls kann der zusätzliche Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt werden.

 

  1. Reiserücktritt
    • Eine Stornierung muss schriftlich per E-Mail an info@ellmauberghof.nl
    • Bei einem Rücktritt ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich – soweit nichts anderes vereinbart wurde – wie folgt:
      • ab 8 Wochen vor dem Anreisetag 35 % des vereinbarten Preises
      • ab 2 Wochen vor dem Anreisetag 50 % des vereinbarten Preises
      • ab 1 Woche vor dem Anreisetag 75 % des vereinbarten Preises
      • ab 3 Tage vor dem Anreisetag 90 % des vereinbarten Preises
    • Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

 

  1. Kündigung durch den Vermieter
    • Die Vermieter können das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Restzahlung, Kaution und Ortstaxen) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass den Vermietern eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Es fallen sodann die unter 6. (2) aufgeführten Stornokosten an.
    • Im Falle einer Absage seitens der Vermieters in Folge höherer Gewalt (z.B. Zerstörung der Wohnung durch Elementargewalten) oder anderer unvorhersehbarer Umstände sowie anderer nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz im Hinblick auf Anreise- und Hotelkosten.

 

  1. Pflichten des Mieters
    • Das Appartement wird in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben.
    • Der Mieter ist dazu verpflichtet, unmittelbar nach seiner Ankunft das im Mietobjekt befindliche Inventar zu überprüfen und etwaige Mängel spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag den Vermietern per E-Mail (info@ellmauberghof.nl) oder telefonisch mitzuteilen.
    • Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Appartement vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen ist untersagt.
    • Der Mieter haftet für die von ihm und seiner Mitreisenden verursachten Schäden am Gebäude, Appartement sowie dem Inventar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
    • In den Mieträumen entstandene Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter per E-Mail (info@ellmauberghof.nl) oder telefonisch anzuzeigen.

 

  1. Haftung des Vermieters
    • Die Vermieter haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts.
    • Die Haftung der Vermieter für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
    • Die Vermieter haften nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung, etc.).

 

  1. Tierhaltung
    • Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist im Appartement nur nach vorheriger Absprache mit den Vermietern erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren wird ein Preis von 50 € je Aufenthalt verlangt.

 

  1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
    • Die Vermieter unterhalten im Appartement einen Internetzugang über WLAN. Sie gestatten dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Appartement eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.
    • Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten bzw. die Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben.
    • Der Mieter ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen noch urheberrechtlich geschützte Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen.
    • Der Mieter stellt die Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter bzw. seine Mitreisenden und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
    • Die Vermieter gewährleisten nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Sie sind jederzeit berechtigt, den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde.
    • Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen die Vermieter keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von den Vermietern oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

  1. Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
    • Für die Dauer der Überlassung des Appartements ist der Mieter verpflichtet, bei Verlassen des Appartements Fenster und Türen geschlossen zu halten. Die Hauseingangstür ist zu schließen. Skiraum und Fahrradraum sind sicher abzusperren. Es wird keine Haftung bei Diebstahl von Gegenständen aus der Wohnung bzw. aus dem Skiraum oder Fahrradraum übernommen.
    • Im Appartement gilt ein strenges Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 150 € in Rechnung gestellt werden. Rauchen ist nur auf dem Balkon erlaubt.
    • Der Parkplatz des Berghof Ellmau darf von den Mietern zum Abstellen ihrer Pkw genutzt werden.
    • Die Mieter der unterschiedlichen Appartements sind zu gegenseitiger Rücksichtsnahme aufgefordert. Insbesondere sind Lärmbelästigungen zu vermeiden. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind ausschließlich auf Zimmerlautstärke zu betreiben.
    • Es ist verboten, mit Skischuhen das Treppenhaus zu benutzen. Die Mieter können ihre Ski- und Bergschuhe im dafür vorgesehenen Kellerraum abstellen.
    • Der Komplex verfügt über eine Brandmeldeanlage. Rauchentwicklung im Appartement ist zu vermeiden. Offenes Feuer (z.B. Kerzen) ist untersagt. Die Kosten für einen Fehlalarm der Brandmeldeanlage wird dem Verursacher in Rechnung gestellt.
    • Die Mülltrennung ist einzuhalten.
    • Es wird um einen sparsamen Umgang mit den Ressourcen gebeten.

Version 1.0 vom 28.04.2023